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Gehen Sie kein Risiko ein |
| ... nicht jeder darf Gabelstapler fahren und der KFZ-Führerschein reicht nicht aus! | |
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Die Unfallverhütungsvorschrift VGB 36 besagt, dass das Personal für die Führung von Gabelstaplern
ausgebildet sein muss. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die genannte Vorschrift können mit Geldbußen bis zu 10.000,- € geahndet werden (§710 RVO). Die Schutzvorschriften bestehen nicht nur zum Schutze des Arbeitnehmers, sondern auch zu Ihrer eigenen Absicherung gegen eventuelle Schadenersatzansprüche. |
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